Shishacafe in Bayern Rechtsgrundlage???

  • Hallo alle miteinander..
    Ich spiele schon seit längerem mit dem Gadanken hier bei mir am Land ein kleines Shishacafe zu eröffnen, das ist bisher allerdings an der fehlened Location und den hohen Pachten gescheitert...
    Nun habe ich die möglichkeit eine kleine super Location mietfrei zu bekommen, was den Traum der Realität natürlich einen großen Schritt näher bringt...


    Soviel mal zum hintergrunjd, was jetzt meine Frage ist:
    Ich habe mich umfangreich über Schanklizenzen und ähnliches informiert, aber ob ein Shishacafe grundsätzlich in Bayern Legal ist konnte ich einfach nicht in Erfahrung bringen...
    Im Internet steht immer das dies völlig illegal wäre und gegen das absolute Rauchverbot ist....
    Allerdings gibt es in Fürth ja mehrer Shishacafes die nur mit Tabak betrieben werden, und obwohl die nichts mit geschlossener Veranstaltung machen oder ähnliche Tricks ist das allem Anschein nach völlig ok (die Polizei schaut dort auch öffters vorbei)


    Ist hier jemand vielleicht Jura student in Bayern oder hat einfach schon mal gehört wie das läuft???
    Bevor ich hier richtig ins planen verfalle wollte ich das einfach mal geklärt haben, und da ich nicht wirklich weis wo beim Staat die richtige Anlaufstelle für solche Fragen wäre wollte ich einfach mal euch fragen ;)


    Mfg

  • Ich würde dir empfehlen, einfach mal mit einem Besitzer oder Betreiber anderer Shishabars in Kontakt zu treten und deine Frage zu stellen. Musst ja nicht deine ganze Situation darlegen, aber die einfache Frage zur generellen Rechtlage wird dir wahrscheinlich jeder beantworten, soweit er bescheid weiß.


    Ich kann dir leider auch nichts verbindliches sagen. Vollkommen illegal ist es schonmal nicht, sonst gäbe es nicht Shishabars im ganzen Freistaat verteilt. Ob das Rauchverbot jedoch nur "umgangen" wird, indem z.B. jeder Gast gegen 1 Euro Mitgliedsbeitrag ein Mitglied wird, oder es irgendwelche anderen rechtlichen Grundlagen für Shishabars gibt, weiß ich leider nicht.


    Aber viel Glück mit deinem Vorhaben, klingt super.

  • Soweit ich das bei meinem Lieblingscafe beobachtet habe, hauen die an ihre Tür die Aufschrift "Geschlossene Gesellschaft" und dann scheint es klar zu gehen. Ob das jetzt absolut legitim ist, weiß ich allerdings auch nicht, scheint aber ein Schlupfloch zu sein.


    Von mir übrigens auch viel Glück :thumbsup:

  • Also, ich bin mir bei der rechtlichen Grundlage zwar auch net ganz sicher, aber hier in München kenne ich nun ein paar Shishabars und die haben wohl so alle ihre "Umgehungen" gefunden.
    Zum einen gibt es wohl die Möglichkeit, das ganze als "Club" aufzuziehen. Will man da dann rein, muss man Mitglied werden. Da es scheinbar kein Club ohne Beitrag und Satzung geben darf, muss man dann irgendwo unterschreiben, zahlt einmal im Jahr 1 Euro und erhält ein schickes Kärtchen.


    Dann gibt es noch die Möglichkeit nur Tabak-Ersatz als Rauchmittel anzubieten, so wie bei E-Zigaretten. Sprich, Steinchen oder Soex-Tabak oder was es da alles gibt. Aber das ist eine rechtliche Grauzone die auch net immer offen sein wird.


    Ansonsten kann man natürlich Bar und abgetrennte Shisha-Bar machen, dass gibt es in München auch ein paar mal. Solang der Bar-Bereich größer ist als der Shisha-Bar Bereich und beides räumlich getrennt, ist das wohl kein Problem. Aber das wohl eher nicht das was du willst.


    Aber, wie gesagt, wirkliche Paragraphen kann ich dir nicht nennen. Ich würde dir auch raten, dich mit anderen Betreibern in Verbindung zu setzten und, sofern du dort keine wirklich verlässlichen Antworten bekommst, auch eine rechtskundige Person um Hilfe zu fragen, sprich einen Anwalt o.ä.
    Denn es wäre schon sehr unsinnig, eine Bar auf zumachen und dann festzustellen, dass die gewählte "Umgehung" illegal ist. Am Ende steht man dann doof da. Daher würde ich wirklich eine seriöse Quelle suchen.
    Viel Erfolg

  • Eine Bar rein mit Shiazo darf auf jeden Fall betrieben werden, da es ein Urteil gab, dass Shiazo nicht als Rauchen zählt. Mit anderem Tabakersatz wäre dies verboten.


    Den Ausweg mit dem "Club/Verein" gibt es immer und scheint wohl auch legal zu sein.

  • Frag doch einfach mal nach bei deiner zuständigen Behörde.




    Das findet man auf mit google.de.


    Dort steht unter Ausnahmen:"(3) 1 Der Raum ist als Raucherraum zu kennzeichnen. Der Raucherraum muss baulich von den übrigen Räumen so getrennt sein, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht."




    D.h:




    Also so wie ich des verstanden hab, darfst du nur Volljährigen Personen den Zutritt erlauben, du musst die Tür deiner Bar mit einem Schild verkleiden, wo draufsteht "Raucherbar" o.ä. und du musst alles andere (Küche,Klo etc) so bauen, dass sie Luftdicht abgeschlossen sind.




    Also mehr isses eig nicht ;)




    lg xonfaad

  • xonfaad, hier muss ich dir leider direkt widersprechen , hierbei geht es um einen zusätzlichen Teil einer Bar, und nicht darum die Bar an sich als raucherraum laufen zu lassen.
    Auch wenn an sich das Abstraktionsprinzip in unserem Rechtssystem gilt , musst du dennoch den gesamten Absatz lesen.


    OP: Würde mich auch einfach mit den Besitzern von Cafés in Verbindung setzten und sonst einfach direkt zum anwalt gehen.

  • Hm...


    Naja für mich hört sich das so an..


    Naja aber rein hypotetisch kann er ja einen winzigen Bereich (z.b. Flur am Eingang mit Getränkeautomate) als Hauptraum angeben und den Raucherbereich als Nebenbereich...
    Aber für sowas muss man echt Jura studiert haben.:D:D


    Edit:


    Hab mal einen gefragt, der sich ein bisschen damit auskennt.
    (rauchender Jura-Stunden aus Bayern :D )
    Also wenn du Getränke auschenken willst, dann ist es zwingend erforderlich einen Nichtraucherbereich bereit zu halten.


    Wenn du aber Spielautoamten aufstellst,kannst du auch Glücksspielgwerbe anmelden, darfst dann aber Gastwirtschaft im eigentlichen Sinne nicht betreiben (Essen,Trinken)

    Einmal editiert, zuletzt von xonfaad ()

  • Ich weiß nicht explizit, wie es ist in Bayern ist, aber in allen Shisha Bars, in denen ich war, war KEIN Hauptraum wie von xonfaad gesagt wurde.
    Allerdings war das betreten der Bar erst ab 18 Jahren gestattet!


    Man macht sowieso nicht mal eben so auf die schnelle eine Shisha Bar auf!

    Zitat

    Nach §10 JuSchG darf der Rauchen in der Öffentlichkeit oder
    Gaststätten und Verkaufstellen erst Personen gestattet werden die
    mindestens 18 sind.


    Wird eine Person unter 18 angetroffen, muss der Betreiber mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ rechnen.

    Die Polizei kontrolliert dies auch Wöchentlich. (oftmals auch Kripo/Zivil)


    Google mal nach "Gaststättenkonzession ", da findest Du einige Beiträge der IHK.

  • Hey.
    Soweit ich weiß nehmen die ShishaBars in Fürth Tabakersatz.
    Weil mich das interessiert hat hab ich mal nachgefragt,und
    nach dem rauchen auch mal den Topf auseinandergebaut um nachzuschauen :D


    Antwort vom Besitzer 'wir nehmen getrocknete Früchte mit Molasse,ist total legal'.
    Bei denen kannst du auch ab 16 schon rein...ob das so legal ist wie es der Besitzer sagt..keine Ahnung.
    Verkaufen auf jedenfall auch Getränke,Essen,usw.


    Ich würde nicht umbedingt zu einem Besitzer,sondern gleich zum Anwalt gehen.
    Denke nicht das die alle wirklich so genau wissen wie das richitg läuft..

  • In welchem cafe war den das??
    Ich weis das im Cairo und im Layalina Tabak benutzt wird, aber wie die das lebal machen weis ich immer noch nicht, obwohl ich schon mit mindestens 20 Staatlichen stellen telefoniert habe... -,-


    Hatte gehofft das erstmal ohne den Anwalt herauszufinden, da die ja nicht gerade preiswert sind^^

  • Das ist mir schon bewusst, ich studiere ja auch bwl, also ganz unwissend bin ich auch nicht....
    Das man das nicht eben so nebenbei machen kann ist mir auch vollkommen bewusst, nur diese frage ist eben mein größtes problem. Des weiteren bin ich mir nicht sicher ob mir ein Anwalt da überhaupt helfen kann, ich denke nicht das es da jemanden gibt der sich auf sowas spezialisiert hat ;)

  • Hei also hab jetzt mal sehr diskret bei einem shishacafe nachgefragt wie die das genau machen..
    Die Antwort: Absolut garnichts haben sie gemacht, sie machens einfach und bisher hat sich noch keiner daran gestört..


    Also in meinen Augen ist das extrem bescheiden, da ich nicht mein geld und meine energie in ein cafe stecken möchte um dann nach kurzer zeit doch wieder schliesen zu müssen, weil sich jetzt zufällig doch jemand drann stört -,-

  • Da brauchst du keinen Rechtsanwalt. Die derzeitige Gesetzeslage ist die, dass du unter gar keinen Umständen in einem geschlossenen gastronomieähnlichem Raum in Bayern rauchen darfst. Es gibt eine Lücke, die ordnungsgemäße geschlossene Gesellschaft, es muss also im Vorfeld ein triftiger Anlass (Geburtstag, Familienfeier o.ä.) und die Gästeliste festgelegt werden (http://www.rauchernews.de/news…hlossenen-gesellschaften/ ). Lässt sich in der Praxis profitabel auf Dauer schwer durchziehen, außer man gestaltet das als mietbaren Club. Schenkt man keine Getränke aus, gilt das Ganze als Freizeiteinrichtung, es genügt also schon den Gästen eine Möglichkeit zu geben Getränke aus einem Automaten oder selbstmitgebrachte Getränke zu verzehren und das Rauchen ist nicht mehr erlaubt. Rauchernebenräume, die Clublösung und künstlerische Darbietung (die ganze Bar spielt ein Theaterstück und aufgrunddessen ist Rauchen im Rahmen der künstlerischen Freiheit erlaubt) gehören schon länger der Vergangenheit an und sind in Bayern seit der Volksabstimmung für ein totales Rauchverbot nicht mehr erlaubt.


    Übrigens gibt es in ganz Deutschland große Probleme in steuerrechtlicher Hinsicht mit Lokalitäten, die Wasserpfeifen mit Tabak ausgeben. Das Öffnen einer versteuerten Tabakpackung und somit das Durchtrennen des Steuersiegels und die anschließende Abgabe des Tabaks in veränderter Menge als auf der Steuermarke angegeben ist verboten. Theorethisch wären Tabakpackungen in einer Einheit, die nur für einen Topf reicht, eine Lösung (Doobacco, 5pipes, Serbetli). Allerdings müsste streng gesehen der Gast selbst seine Shisha anrichten womit das gesamte Konzept einer Shisha-Bar hinfällig ist. Zudem sind die angesprochenen Minipackungen zwar im Moment wohl angeblich feucht genug, um sie sofort rauchen zu können - allerdings wird auch hier wie bei jedem feuchten Tabak irgendwann die Lebensmittelkontrolle der Feuchtigkeit einen Strich durch die Rechnung machen. Und das nachträgliche Befeuchten des Tabaks ist ebenso steuerrechtlich nicht erlaubt, da man das versteuerte Produkt in seiner Menge verändert und sich somit der Steuerhehlerei strafbar macht wenn man die Tabakmischung verkauft. Auch Herbal-Produkte fallen darunter, da sie als pflanzlicher Tabakersatz wie Tabak versteuert werden müssen.
    Der Zoll setzt dieses Gesetz übrigens mittlerweile immer häufiger rigoros durch.


    Die einzige Möglichkeit ein Shisha-Café in Deutschland auf rechtlich einwandfreier Ebene zu betreiben ist also Dampfsteine anzubieten, die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof per einstweiliger Verfügung im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes vorübergehend erlaubt sind (http://www.rauchernews.de/news…n-shisha-rauchen-erlaubt/ ). Steuerrechtlich gibt es damit momentan auch keine Probleme, da das Produkt nicht pflanzlichen Ursprungs ist.


    Nichtsdestotrotz würde ich niemandem im Moment raten auch nur im Ansatz einen Gedanken daran zu verschwenden in Bayern ein Shisha-Café zu eröffnen, da die Gesetzeslage gerade bezüglich der Dampfsteine weiterhin unklar ist.

    passionfruity

  • Ich weiß, dass das Thema alt ist, aber Ich greife es hier nochmal auf.


    Grund: Bei uns in München sprießt zur Zeit eine Shisha Bar nach der anderen aus dem Boden. Alle bieten normalen Tabak an. Wie kann das trotz strikten Rauchverbot in Bayern sein? Ich meine um überhaupt zu eröffnen brauchen die doch ein Genehmigung? Aber wer stellt die denn dann an eine Shishabar aus, wenn er weiß das nicht geraucht werden darf?