Ab wieviel jahren ist ein KohleAnzünder? und andere fragen zum Kohleanzünder

  • hey ich bin 15 und Rauche shisha ( ich weiß ich bin zu jung aber ist jetzt mal ausnahmsweiße nebensache) so undzwar wollte ich mir einen KohleAnzünder zulegen hab mit dem onlinesupport vom shisha laden geschrieben und die meinten die verkaufen denn erst ab 18 ?? ab wieviel jahren ist denn sowas.... so und noch paar Fragen:


    -Ich bekomme von selbstzündis kopfschmerze, ist es bei naturkohle dann anderst?


    -Sind die 10 Euro Gaskocher vom OBI Auch gut?


    -Woher soll ich dann so ein Gitter herbekommen oder ist das nicht notwendig?




    Mfg

  • Du bist 15 darfst nicht rauchen blablabla....
    Ich benutze zum Kohle anzuenden immer diese kleinen Gas-Campingkocher, die sind sehr gut(eine Kartusche ~3 €)! Ja ich denke schon das deine Kopfschmerzen weggehen werden mit Naturkohle...Trotzdem nicht vergessen: immer schön viel trinken & auch mal durch atmen!


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  • Ich schließe mich Smokeybiker an.
    Rauchen ist nicht umsonst ab 18...dein junger Körper hat genügend anderer Probleme, als dass er sich noch mit zusätzlichem Rauch außeinandersetzen müsste...


    Auch wenn du nicht viel geschrieben hast, würde ich dem "wie" entnehmen, dass du dir mit dem Rauchen auch noch ein wenig Zeit lassen solltest.
    Weniger als Moralaposter, mehr als gut gemeinter Rat als ein kleines Licht dieser tollen Community!

  • Hört doch mal alle auf die "Eltern" für ihn zu spielen. Jeder weiß dass Rauchen ab 18 ist und was es für Gefahren mit sich bringt. Wenn seine Eltern nichts dagegen haben und er mit den Konsequenzen leben kann werdet ihr ihn wohl sicher nicht umstimmen können, zumal die meisten sowieso in dem selben Alter angefangen haben.


    Zu deiner Frage: Der Shopbetreiber kann selber entscheiden wie alt seine Kunden sein müssen um seine Ware zu kaufen. Ich denke da gibt es keine Regelung, manche sagen Feuerzeuge sind ab 18 andere wiederum verkaufen sie an 12 Jährige. Wenn der Shop den Anzünder erst ab 18 verkauft dann musst du das wohl so hinnehmen,

  • Das der Händler dir die Sachen nicht verkaufen will hängt mit den §104,106 BGB zusammen. Da du noch nicht volljährig bist, bist du nur eingeschränkt geschätsfähig. Du darfst zwar "Geschäfte" tätigen, aber deine Eltern müssen damit einverstanden sein. Sind sie dies nicht, ist das getätigte Geschäft ungültig und der Händler muss dann alles wieder rückgängig machen. Dies gilt nicht nur online, sondern auch im Einzelhandel. Deswegen will der Händler auf Nummer sicher gehen und nicht mit dir handeln.

  • Es gibt aber auch den Taschengeldparagraph der besagt, dass Geschäfte gültig sind solange die Ausgabe mit einem realistischen Taschengeld selbst getätigt werden kann. Du kannst den Händler darauf hinweisen oder du lässt einfach deine Eltern für dich bestellen. Aber grundsätzlich hat der Händler recht, ist Ermessenssache.


    PS: Dein Geburtsdatum im Profil ist falsch^^

  • @Cracky83:
    Da der Themenersteller das siebente Lebensjahr vollendet hat, trifft § 104 BGB sowieso nicht zu.
    Ein Kohleanzünder sollte noch im Rahmen des Taschengelds liegen.


    BTT zur dritten Frage: Ein PC-Lüftergitter für 1,50€ funktioniert gut.

  • Wenn du schon nicht an den Anzünder kommst, wie willst du an den Rest kommen? Ich habe irgendwie immer öfter das Gefühl, dass wir früher wenigstens kreativer waren ^^


    Hier ist jedenfalls zu.

    Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!
    Rosa Luxemburg