Rechtliche Lage zum Verkauf von Shisha-Proben

  • Servus in die Runde der Shisha-Liebhaber!


    Kurz zu mir: Bin neu hier im Forum, heiße Maxi, bin 24 Jahre alt und bekennender Shisha-Verehrer :blubber:Nachdem ich jetzt schon eine Weile mitgelesen habe, war es ander Zeit, mich hier anzumelden und mit der Community auszutauschen. Um mein Hobby mit ein wenig zusätzlichem Taschengeld zu finanzieren, arbeite ich neben meiner Ausbildung noch ein bisschen in einer Shisha-Bar. Könnte schlimmer sein ;)


    Es heißt ja, dass man sein Hobby zum Beruf machen soll... Bin daher schon länger am Überlegen, einen Onlineshop zu eröffnen. Allerdings habe ich hierzu noch ein paar wichtige Fragen, bei deren Beantwortung mir Google leider nicht helfen konnte. Würde gerne einen Online-Shop eröffnen, um neben Zubehör und beliebten Tabaksorten auch Shisha-Proben zu verkaufen. Aber genau da bin ich mir nicht sicher, wie ich das machen soll bzw. ob Letzteres überhaupt erlaubt ist? Habe mal von einem Kumpel in einer Shisha-Bar erfahren, dass der Verkauf von Shisha-Proben (also so 10 bis 20 Gramm) nicht erlaubt ist. Stimmt das? Wenn nicht, wäre es möglich, dass ich den Tabak aus den Dosen der verschiedenen Hersteller entnehme (natürlich unter Beachtung sämtlicher Hygiene-Aspekte) und dann in kleine Tütchen oder Behälter abfülle, um sie dann als Proben zu verkaufen? Stimmt es, dass es da wegen der Steuerbeanderole irgendwie Probleme geben könnte? Und wenn das alles möglich sein sollte, darf ich dann den Tabak verkaufen, ohne den Namen des Herstellers nennen zu müssen? Ist ja in Shishabars so, dass in den Getränke- und Shishakarten fast nie drin steht, von welchem Hersteller der Tabak stammt.


    Sorry für die ganzen Fragen! Mein Plan steht und fällt aber mit all diesen Fragen ;)


    Danke für eure Hilfe und ein entspanntes Wochenende mit ein paar chilligen Smoking-Sessions! :blubber:


    LG


    Maxi

  • Nein das ist nicht möglich.

    Tabak darf nur in Verpackungen mit Steuerbanderole verkauft werden.

    Steht alles in der Tabakverordnung... nennt sich Kleinstverkaufspreis usw.

    Im Grunde darfst du nur vom Hersteller verpackten Tabak verkaufen... selbst die Praxis in den Shishabars ist eine rechtliche Grauzone.

    Es gibt mittlerweile sogar Hersteller die 10gr Packungen verkaufen.

    Beispiel...


    https://www.relaxshop-kk.de/ot…-10g-hardcore-creapy.html

    8)

  • Im Grunde darfst du nur vom Hersteller verpackten Tabak verkaufen... selbst die Praxis in den Shishabars ist eine rechtliche Grauzone.

    Grauzone ist auch das nicht. Nur mangels Kontrollen eben weiterhin weit verbreitet. Mitte des Jahres hat der Zoll dazu eine seiner Pressemitteilungen erneuert: https://www.zoll.de/SharedDocs…/2019/z59_shishabars.html

    Einige Hersteller fangen schon an, 10 g oder 20 g Packungen mit Steuersiegel in Umlauf zu bringen und vor allem an Bars zu verkaufen. Der Kunde in der Bar kauft dann 20 g Tabak zum Banderolenpreis, bricht das Siegel und lässt sich den Kopf bauen oder baut ihn selber. Die Bar stellt Pfeife und Kohle für eine Servicegebühr zur Verfügung. Das wäre zumindest der korrekte Ablauf.

    Was den Threadersteller angeht: Um heutzutage mit den bestehden Shops konkurrieren zu können, brauchst du einen langen Atem, ein ordentliches Kapital oder irgendetwas, was dich von allen anderen Shops abhebt. Ich hab vor etwa 10 Jahren mit dem gleichen Gedanken gespielt und da waren Margen von 100% auf Pfeifen keine Seltenheit. Heutzutage bekomme ich bei Abnahme von geringen Stückzahlen teilweise schlechtere Preise als die Endverkäufer bei einigen der großen Shops.

  • Erst einmal danke an euch beide für eure hilfreichen Antworten!! Hilft mir schon einmal ungemein weiter :thumbup:


    Scheint zwar so, als gebe es noch einige Hürden, die ich überwinden muss. Probieren will ich es aber trotzdem unbedingt!


    Wisst Ihr zufällig auch, wie es sich mit den folgenden Fragen verhält:


    1) Wisst Ihr, welche Anforderungen ich grundsätzlich erfüllen muss (also z. B. Lizenzen führen), um Tabak abpacken und verkaufen zu dürfen? Bzw. wisst Ihr, wo ich nähere Informationen hierzu finden kann? Im Internet findet sich hierzu leider nicht sonderlich viel Brauchbares, da meine Frage schon recht spezifisch ist ...


    2) MrCoolProd schreibt ja Folgendes:

    Tabak darf nur in Verpackungen mit Steuerbanderole verkauft werden.

    [...]

    Im Grunde darfst du nur vom Hersteller verpackten Tabak verkaufen...

    Könnte ich auch einfach den Tabak der Hersteller aus den Dosen entnehmen, ihn in kleinere Einheiten (Tüten, Beutel etc.) abfüllen, diese Einheiten dann wieder verschließen, ein Steuersiegel drüber kleben und anschließend verkaufen? Oder übersehe ich hier ein Detail, wodurch das Ganze nicht möglich ist?


    3) Wenn ich so vorgehen darf wie in Frage 2) beschrieben, darf ich dann einfach den Tabak der Hersteller unter ihrem Namen weiterverkaufen oder gibt es womöglich Probleme mit Markenrechten? Schließlich führen Shisha-Bars in ihren Karten ja auch den Tabak und den entsprechenden Hersteller :/


    Vielen Dank für eure Hilfe!! Bin da echt sehr unsicher ...