Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport

  • Bin für Angleich der Mehrwertsteuer auf 19% und Korrektur vom Rechenbeispiel :D

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  • Hallo, ich habe jetzt einen Zollbescheid bekommen, und weis was ich überweisen muss.


    Was muss ich als Verwendungszweck angeben?

  • kann jemand so freundlich sein und mir mal den gesetzes auszug raussuchen, in dem steht ab wieviel kg die einfuhr als gewerblich gilt??? ich bin zu blöd das zu finden, ich höre zwar immer irgentwie das man bis zu 5kg einführen kann und es erst danach als gewerblich gilt, aber wo genau steht das??? ich habe bis jetzt nichts gefunden.


    Ein link zu dem Gesetzestext wäre auch sehr hilfreich.

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  • Zitat

    Original von Yankee007
    kann jemand so freundlich sein und mir mal den gesetzes auszug raussuchen, in dem steht ab wieviel kg die einfuhr als gewerblich gilt??? ich bin zu blöd das zu finden, ich höre zwar immer irgentwie das man bis zu 5kg einführen kann und es erst danach als gewerblich gilt, aber wo genau steht das??? ich habe bis jetzt nichts gefunden.


    Ein link zu dem Gesetzestext wäre auch sehr hilfreich.


    gibts nicht
    das ist nur ein grober anhaltspunkt mit den 5kg
    es gibt zollstellen die sagen selbst bei 10 oder 20kg nichts...und es gibt welche die werden schon bei 3 kg stinkig

    8)

  • mhh so ein mist.


    habe eben nochmal mit einem zollbeamten am flughafen telefoniert, und der meinte das 1kg auf jedenfall eigengebrauch ist. alles was darüber ist liegt am ermessen des jewaligen beamten.


    folglich schloß er daraus: es liegt also an mir ihnen zu beweisen das es eigenverbrauch ist. Sagt aber nicht das deutsche gesetz das der ankläger (der zoll) die beweislast hat???

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  • sowas kann man mit seinen zuständigen zollamt vorher klären
    und wenn der tabak da landet, dann weisst wenigstens das sich niemand hinhängt


    sagast einfach das du vor hast demnächst irgendwann tabak zu bestellen und du vorher klären willst...ob das ok wäre wenn du unter 5kg bleibst, damit es für den eigenbedarf gezählt werden kann
    lass dir aber auf jedenfall den namen von den zollbeamten geben...nicht das es im nachhinein heisst nee da wissen wir von nichts

    8)

  • da wäre noch das problem das wir zu dritt für ein urlaub nach dubai machen und da jeder von uns was mitbringen wollte. werde es aber mal versuchen einen zollbeamten direkt anzusprechen und dort nachzufragen. aber danke für deine hilfe!

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  • So hier nun nochmal meine anfrage an den zoll und die antwort eines dafür zustendigen.
    ACHTUNG: Ich weiße darauf hin das dies keine rechtliche grundlage ist!


    > Guten Tag,
    >
    > da ich in naher Zukunft einen Urlaub in Dubai plane und ich
    > leidenschaftlicher Shisha-Raucher bin, wollte ich mich bei Ihnen über
    > ein
    > Paar, mir nicht ganz klar gewordene Gesetzesabsichten informieren.
    >
    > Hierbei ist mir aufgefallen, dass durch das Einfuhrgesetz nicht sehr
    > klar
    > geregelt wird, welche Menge an Rauchtabak ich für den Eigengebrauch
    > einführen darf. Klar ersichtlich ist hingegen, dass ich eine Menge von
    > 250g
    > pro Person Steuerfrei einführen darf.
    >
    > Des weiteren ist geregelt, dass für ein Kilo Rauchtabak eine feste
    > Zollabgabe zu verrichten ist.
    >
    > Vollkommen ersichtlich klingt es, dass der Tabak nicht den Deutschen
    > Tabakgesetzen entspricht, da er mehr als 5% Feuchthaltemittel
    > beinhaltet.
    > Deswegen bin ich mir bewusst, dass ich den Tabak in Deutschland nicht
    > verkaufen darf.
    >
    > Nun stelle ich mir aber die Frage wieviel Rauchtabak darf ich für den
    > Eigenverbrauch einführen?
    >
    > Bei der von mir, mit Hilfe des Internets, durchgeführten Recherchen, bin
    > ich
    > immer wieder auf die Aussage getroffen das es bis zu einer Menge von 5
    > Kg
    > kein Problem ist. Allerdings ging es hier meistens um die Einfuhr über
    > den
    > Postweg. Am Telefon sagte man mir bei einer Zollstelle, das das im
    > Ermessen
    > des Beamten liegt ob die 5 Kg Eigenbedarf sind oder nicht. Nun ergibt
    > sich
    > folgende Frage: Wie kann ich sichergehen das ich die 5 Kg legal
    > einführen
    > darf? Sollte ich mir vor Antritt meiner Reise einen Zettel eines
    > Zollbeamten
    > geben lassen oder gibt es da doch Gesetze die ich nur überlesen habe?
    >
    > Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
    >
    >
    >
    > Mit freundlichen Grüßen




    Sehr geehter Herr ...,


    im Reiseverkehr gelten folgende Bestimmungen:


    Abgabenfrei sind bis zu den nachfolgend genannten Wert-/Mengengrenzen solche Waren, die Sie gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Gepäck führen (Reisemitbringsel):


    Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    200 Zigaretten oder
    100 Zigarillos oder
    50 Zigarren oder
    250 g Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak)oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.


    Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt
    ist:
    1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
    2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
    2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    2 Liter nicht schäumende Weine.


    Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
    500 g Kaffee oder
    200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.


    Parfüms und Eau de Toilette
    50 g Parfüms und
    0,25 Liter Eau de Toilette.


    Arzneimittel
    die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.


    andere Waren
    bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
    Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.


    Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.



    Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet
    werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von
    350 EUR nicht übersteigt. Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle
    Abgabenarten. Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 13,5 Prozent des
    Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 10 Prozent wird auf Waren angewandt,
    für die Zollvergünstigungen - sog. Präferenzen - gewährt werden.


    Für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren werden besondere pauschalierte
    Abgabensätze herangezogen. Diese können Sie unter
    http://www.zoll.de/c0_reise_un…pauschalierung/index.html
    nachlesen.


    Zum Beispiel die Reisefreigrenze für Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak) liegt
    bei 250 g. Die darüberliegende Menge bis zu 1 kg wird im Rahmen der
    Pauschalierung besteuert (41,70 EUR je kg für präferenzberechtigte Waren bzw.
    71,00 EUR je kg für andere Waren). Darin sind alle Einfuhrabgaben (Zoll,
    Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer) enthalten.


    Der Abgabensatz für präferenzberechtigte Waren wird bei privaten Einfuhren im
    Reiseverkehr angewendet, wenn


    - sich die Waren im persönlichen Gepäck eines Reisenden befinden (z.B. Koffer,
    Reisetasche, nachgesandtes Reisegepäck), - der Gesamtwert der von einem
    Reisenden mitgeführten Waren die in der jeweiligen Präferenzregelung
    vorgesehene Wertgrenze (für die Türkei gibt es keine Wertgrenze) nicht
    überschreitet,
    - die Waren ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden
    oder zum Ge- oder Verbrauch in dessen Haushalt bestimmt sind und sie weder
    durch ihre Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben,
    dass die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken erfolgt,
    - der Reisende mündlich anmeldet, dass die Waren präferenzberechtigt sind und
    an der Richtigkeit der Anmeldung keine Zweifel bestehen.



    Übersteigt der Wasserpfeifentabak das Gewicht von 1 kg, ist keine
    Pauschalierung mehr möglich. Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt dann getrennt
    nach Zolltarif.


    Wasserpfeifentabak unterliegt dann einem Drittlandszollsatz von 74,9%. Der
    Präferenzzollsatz bei einer Einfuhr aus den VAE beträgt "Null" (zur Anwendung
    des Präferenzzollsatzes siehe oben). Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz)
    beträgt 19%. Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer, gilt als
    Rauchtabak und unterliegt als Pfeifentabak einem Steuersatz von 15,66 Euro je
    Kilogramm und 13,13% des Kleinverkaufspreises (KVP). Der KVP ist der Preis, den
    der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Rauchtabak einer
    bestimmten Marke je kg bestimmt.


    Eine Höchstmenge bei Einfuhren zu privaten Zwecken ist gesetzlich nicht
    festgelegt. Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an. In der Regel wird
    eine Menge bis zu 5 kg nicht beanstandet.


    Für alle anderen im Reiseverkehr eingeführten Waren, die den Wert von 350 Euro
    übersteigen, werden die Eingangsabgaben Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und
    Verbrauchsteuern getrennt gemäß Zolltarif erhoben.



    Ich weise Sie darauf hin, dass eingeführter Wasserpfeifentabak in letzter Zeit
    vermehrt von den Zollbehörden zurückgehalten wurde, da lebensmittelrechtliche
    Bestimmungen bezüglich des Feuchtigkeits- bzw. des Glyzeringehaltes nicht
    beachtet worden sind. Dies gilt jedoch nicht für private Einfuhren. Weitere
    Einzelheiten dazu teilen Ihnen die Lebensmittelüberwachungsbehörden mit
    (http://www.lebensmittelkontrol…/unterseiten/ueberwachung
    sbehoerden.htm).


    Ich bitte unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
    Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
    muß, da ansonsten eine Abgabenhinterziehung vorliegt, die strafrechtlich
    geahndet wird.



    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
    Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen
    bietet.


    Unsere Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
    werden.



    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag



    Stefan Schmidt
    -----------------------------------------------------------------
    Zoll - Infocenter
    Friedrichsring 35
    63069 Offenbach am Main
    Telefon: + 49 (0) 69 / 46 99 76 - 00
    Telefax: + 49 (0) 69 / 46 99 76 - 99
    E-Mail: info@zoll-infocenter.de
    Internet: http://www.zoll.de


    Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
    Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 16:00 Uhr


    -----------------------------------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von Yankee007 ()

  • ist genau das was ich gesagt habe...ne genaue offizielle grenze gibts nicht aber den richtwert 5kg


    finde ichs chonmal gut das er das geschrieben hat
    so hast wenigstens was das du im notfall beim zoll zeigen kannst
    auch wenns nichts 100% ist aber es beeinflusst den dann doch

    8)

  • jap genau das wollte ich damit erreichen, das ich etwas schwarz auf weiß habe was ich zur not vorlegen kann sollte der beamte etwas dagegen sagen! ich mein es kann immernoch schief gehen, aber so ein ausdruck hilft doch den ein oder anderen zollkollegen vieleicht umzustimmen! deshalb habe ich ihn auch hier gepostet. wer eventuell probleme wegen so etwas bekommen sollte kann es ja mal mit dem ausdruck versuchen!


    Gruß und good Smoking!

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  • gilt das mit den kostenfreien 250g auch für versand nach deutschland? oder nur beim mitführen von tabak beim grenzübergang?

    Und Sterne bzw. Postinggeilheit braucht mir mit 0,29 Postings pro Tag keiner unterstellen :)


    Ist hier sowieso größtenteils ein Kinderforum in dem jeder stichelt und die Mods die größten Indizierer des www sind.


    Der "ich schreib in internetforen alles klein hype" ist vorbei!

  • die 50g Zollfrei gelten doch aber auch NUR im privaten Postverkehr so weit ich das noch im Hinterkopf habe, oder?!
    Damit müsste der Shop das ganze als Privatperson schicken oder jemand in dem Land es dir kaufen und privat schicken.....
    Ich suchs nachher mal raus :D


    //edit\\habs gefunden, nachzulesen HIER:



    und weiter unten steht dann:


    Zitat

    Ist eine Bedingung nicht erfüllt, z.B. der Versender ist keine Privatperson sondern eine Firma, so sind für diese Sendung Einfuhrabgaben zu zahlen, soweit sich keine anderen Einfuhrabgabenbefreiungen (z.B. Befreiung als Sendung mit geringem Wert) ergeben.


    //edit\\ Stimmt, hab eben auch gesehen das bei Sendungen mit geringem Wert Alkohol, Tabak etc. wiedermal ausgenommen sind :-(


    Grüße,


    BigD


    [Das soll hier keine Anleitung zur Steuerhinterziehung sein, sondern lediglich Fakten die ich von zoll.de zusammengetragen habe! Was ihr daraus macht ist euch überlassen, sollte es von den Mods als gegen die Regeln gesehen werden bitte ich um Entschuldigung und sofortige Löschung des Beitrages!]

    3 Mal editiert, zuletzt von BigDaemon ()

  • das mit den 22 bezieht sich nicht auf tabak... der muss immer verzollt werden
    ausser die 50gr im privaten postversand... aber das rentiert sich sicherlich nicht
    vieleicht aus der schweiz... aber ich glaub nicht mal da
    weil dir 50gr ca 4-4,50 zoll kosten und das porto verpackung usw mit sicherheit höher liegt

    8)

  • zu meiner Frage von wegen Annahmeverweigerung hab ich eben in der FAQ von shisha-dealer.ch gelesen:
    Paket beim Zoll - was tun?
    Angenommener Fall: Dein Paket ist im Zoll hängengeblieben und du kriegst Post vom Zollamt. Dann gibt es 2 Möglichkeiten die Sache anzugehen. Entweder du entrichtest die entsprechenden Gebühren oder du lässt das Paket an uns zurückgehen. Im letzteren Fall berechnen wir dir eine Aufwandsentschädigung von 5.- Euro. Dein Restguthaben wird natürlich an dich zurücküberwiesen.


    Somit würde es sich, zumindest bei größeren Bestellungen wo der Zoll über ~15€ liegt, sogar lohnen die Annahme zu verweigern und Versand, Rückversand + 5€ zu zahlen ;-)

  • Zitat

    Original von BigDaemon
    zu meiner Frage von wegen Annahmeverweigerung hab ich eben in der FAQ von shisha-dealer.ch gelesen:
    Paket beim Zoll - was tun?
    Angenommener Fall: Dein Paket ist im Zoll hängengeblieben und du kriegst Post vom Zollamt. Dann gibt es 2 Möglichkeiten die Sache anzugehen. Entweder du entrichtest die entsprechenden Gebühren oder du lässt das Paket an uns zurückgehen. Im letzteren Fall berechnen wir dir eine Aufwandsentschädigung von 5.- Euro. Dein Restguthaben wird natürlich an dich zurücküberwiesen.


    Somit würde es sich, zumindest bei größeren Bestellungen wo der Zoll über ~15€ liegt, sogar lohnen die Annahme zu verweigern und Versand, Rückversand + 5€ zu zahlen ;-)


    Die meisten Shops zB in den USA nehmen das Packet einfach ohne Bearbeitungsgebühr wieder zurück, und versenden es erneut.
    Ein Abgabenwert von über 15 € wird in 99% der Fällen erreicht man muss jedoch bedenken, daß man den Tabak ja haben will und man sollte sich auch überlegen nicht doch die Zollabgabane zu leisten zwecks Zeit und Aufwand, du hast bei einem erneuten Versand durch den Händler wieder ein Risiko vom Zoll abgegriffen zu werden.
    Bei großen Mengen von über 3kg rate ich jedoch auch zu einem Rückversand zum Händler da die Kosten meines erachtens nicht mehr tragbar sind.

    Einmal editiert, zuletzt von fibU ()

  • Kann mir mal eben einer sagen was ich für 4 kg Tabak aus ägypten zahlen muss wenn ich ihn direckt verzollen.
    ich komme ca auf den preis von 140€ zollabgabe kann das sein ?


    schreibt einfach mal kurz bitte ich blicke nämlich nicht ganz durch^^
    mfg nils

    --> Ich rauch nicht zuviel IHR raucht zuwenig <---