Rechte Musik erlaubt?

  • Hey, ist es in Deutschland eigentlich erlaubt Interpreten wie Landser oder Zillertaler Türkenjäger zu hören? Darf man solche Lieder singen(auch öffentlich)?

    Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein!
    GIB ICQ6/7 KEINE CHANCE!
    SHOOTERSTARS

  • Ich würde mal sagen dass kann schon gegen dich ausgelegt werden ...
    ZB Erregung öffentlichen Ärgernisses....
    Vor Polizisten ist das glaube ich auch ganz ungünstig...
    Finds insgesamt sehr scheisse :D

    „Er muss ja nicht unbedingt dahin laufen, wo ich hingrätsche.“


    (BVB-Manndecker Neven Subotic nach einem Foul an Hoffenheims Stürmer Demba Ba am 22. Spieltag)

  • Das Verbreiten von rechtsradikalem Gedankengut ist, besonders in der Öffentlichkeit, nicht erlaubt, soweit ich weiß.

    Moderating since 2005.



    Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
    Johann Wolfgang von Goethe
    28.08.1749 - 22.03.1832
    dt. Schriftsteller

  • hmmm die cd ist noch download bar .. (wann werden die entlich verboten)
    rechte musik laut zuhören ist erlaubt so lange :
    sie nicht volksverhetzende inhalte enthalten
    sie keine verfassungs viedrigen inhalte haben...
    marsch musik ist leider erlaubt!!!

  • Nach StGb:


    § 86
    [Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen]


    (1) Wer Propagandamittel


    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,


    im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbreitet oder zur Verbreitung innerhalb dieses Bereichs herstellt, vorrätig hält oder in diesen Bereich einführt oder ausführt, oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs.3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.


    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
    § 86a
    [Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen]


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes Kennzeichen einer der in § 86 Abs.1 Nr.1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs.3) verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt.


    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.


    (3) § 86 Abs.3 und 4 gilt entsprechend.

    In der Ewigkeit aber, siehst du, gibt es keine Zeit; die Ewigkeit ist bloß ein Augenblick, gerade lange genug für einen Spaß.

  • Also von Landser und Zillertaler Türkenjägern ist sogut wie alles aufm Index...
    Was ja nichts heißen muss, man kommt trotzdem überall dran...
    Man siehe B-Tight! und andere Aggro Sachen... da ist auch vieles auf dem Index, trotzdem kann es dir jeder besorgen

  • Wenn du aber Lieder von HipHop Künstlern die aufm Index stehen in der Öffentlichkeit hörst fällt es nich so auf wie son scheiss Nazi-Parolenlied...

    „Er muss ja nicht unbedingt dahin laufen, wo ich hingrätsche.“


    (BVB-Manndecker Neven Subotic nach einem Foul an Hoffenheims Stürmer Demba Ba am 22. Spieltag)

  • Zitat

    Original von GreenSmoker[Real]
    Glaub mir, "Neger bums mich" fällt auf xD
    Aber wer sowas hört will ja die Aufmerksamkeit :)



    Du? :D

    „Er muss ja nicht unbedingt dahin laufen, wo ich hingrätsche.“


    (BVB-Manndecker Neven Subotic nach einem Foul an Hoffenheims Stürmer Demba Ba am 22. Spieltag)

  • Yupp ab und zu dreh ich das au mal schön auf in der Öffentlichkeit :P
    Btw: Aggro Ansage 2 - 5 sind alle auf dem Index <,,<
    Aber naja das gehört mehr in den HipHop Thread von daher Schluss damit

  • Wenn man betrunken ist, sind Landser ziemlich lustig. Man darf die einfach nicht ernst nehmen, dann sehe ich da auch kein Problem.


    Gibt da weiter üblere Sachen. Da ist's auch nicht lustig, wenn man hört, geschweige denn verbreitet.


    Mich hat aber noch niemand dumm angemacht, wenn ich Wotan, Lenker der Schlachten zitiert habe (;


    Gruß,
    Wuacca

  • Zitat

    Original von GreenSmoker[Real]
    Also von Landser und Zillertaler Türkenjägern ist sogut wie alles aufm Index...
    Was ja nichts heißen muss, man kommt trotzdem überall dran...
    Man siehe B-Tight! und andere Aggro Sachen... da ist auch vieles auf dem Index, trotzdem kann es dir jeder besorgen


    hab jetzt nicht gegoogelt, aber Landser ist afaik nicht auf dem Index, sondern verboten. Das ist was ganz anderes. Für Sachen die auf dem Index sind darf nicht geworben werden, verkauft dürfen die Sachen an Leute ab 18 schon, dürfen nur nicht offen im Laden liegen...
    Aggro etc. sind nicht verboten...


    Chris.232
    Öffentliches abspielen ist strafrechtlich sicher relevant, fürs singen (sollte das jemand erkennen) verlierst Du wahrscheinlich nur ein paar Zähne.

  • Zitat

    Original von OldBoy
    hab jetzt nicht gegoogelt, aber Landser ist afaik nicht auf dem Index, sondern verboten. Das ist was ganz anderes. Für Sachen die auf dem Index sind darf nicht geworben werden, verkauft dürfen die Sachen an Leute ab 18 schon, dürfen nur nicht offen im Laden liegen...
    Aggro etc. sind nicht verboten...

    Richtig. Auf dem Index stehend heißt, dass die Sachen jugendgefährtend sind. Verfassungswidriges ist volksgefährdend, daher auch vollständig verboten. So etwa Landser.


    Gruß,
    Wuacca

  • Zitat

    Original von OldBoy


    Chris.232
    Öffentliches abspielen ist strafrechtlich sicher relevant, fürs singen (sollte das jemand erkennen) verlierst Du wahrscheinlich nur ein paar Zähne.


    na hoffentlich

    Mir egal wer dein Vater ist, wenn ich hier angele hast du nicht übers Wasser zu laufen!!!!